Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Wir haben eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich alle Beschäftigten wenden können. Wahlweise kann die Meldung auch an eine externe Meldestelle erfolgen; Informationen über externe Meldeverfahren und einschlägige Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union können bei der internen Meldestelle angefordert werden.
Die interne Meldestelle ist wie folgt zu erreichen: stadt-tessin.hinweis.de
Die interne Meldestelle ist wie folgt zu erreichen: stadt-tessin.hinweis.de